Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen GUMMI-NOLLER-MAIER  Stand 01/2019

Preambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Herrn Gerhard Maier, Handelsname Gummi-Noller-Maier, Hanfwiesenstr. 24, D-73614 Schorndorf und seine Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder juristische Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Gummi-Noller-Maier weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) geschlossen werden.

 

  • 1 Allgemeines
  • a) Vertragsvereinbarungen

Die Vertragssprache ist deutsch.

  • b) Vertragsvereinbarungen

Die Darstellung des Sortiments von Gummi-Noller-Maier ist unverbindlich. Auf Kundenwunsch fertigt Gummi-Noller-Maier bei Bedarf auch kundenspezifische Teile aus Materialien des Kunden. Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage per E-Mail, Fax, Telefon oder Post stellen. Gummi-Noller-Maier erstellt dann ein verbindliches Angebot für den Kunden. Gummi-Noller-Maier ist an das Vertragsangebot 14 Tage gebunden. Innerhalb dieser Zeit kann der Kunde das Angebot per E-Mail, Fax, Telefon oder per Postbindung annehmen.

Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen Gummi-Noller-Maier und dem Kunden zustande. Gummi-Noller-Maier wird den Vertrag dann schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigen. Änderungswünsche des Kunden können nur bis zum Vertragsschluss berücksichtigt werden.

  • c) Produktbeschreibungen

Die in unseren Werbemitteln enthaltenen Beschreibungen, Verweise auf technische Normen, technische Daten und Abbildungen sind unverbindlich und stellen keine Qualitätsvereinbarung oder Garantie dar, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

 

  • 2 Versand
  • a) Teilversand

Gummi-Noller-Maier ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

  • b) Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, die durch äußerste Sorgfalt von Gummi-Noller-Maier nicht verhindert werden können (hierzu zählen insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen sowie Fälle von unsachgemäßer oder unsachgemäßer Selbstverwaltung). Angebot trotz Cover-Geschäft), Gummi Noller Maier ist nicht verantwortlich. Sie berechtigen Rubber Noller Maier, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

  • c) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus den oben genannten Gründen kann Gumm-Noller-Maier vom Vertrag zurücktreten. Gummi-Noller-Maier verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits gezahlte Entschädigungen unverzüglich zu erstatten.

  • d) Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug, ist Gummi-Noller-Maier berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzuges oder Nichterfüllung zu verlangen. Während des Annahmeverzuges trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

 

  • 3 Zahlung
  • a) Preise und Versandkosten
     

    Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, es sei denn, eine Abholung durch den Kunden am Sitz von Gummi-Noller-Maier in Schorndorf ist vereinbart. Beim Versand verstehen sich die Versandkosten zuzüglich der gesondert ausgewiesenen Versandkosten.   

  • b) Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen sind in EURO nur an Gummi-Noller-Maier mit Vertragsschluss fällig.

  • c) Zahlungsverzug

Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt bei Gummi-Noller-Maier eingeht. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so behält sich Gumm-Noller-Maier vor, Mahngebühren zu berechnen. Die Geltendmachung einer weiteren Entschädigung bleibt unbenommen. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass Gummi-Noller-Maier keinen oder nur einen geringen Schaden erlitten hat.

  • d) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Kunden erfolgt nur für solche Gegenansprüche, die fällig sind und auf demselben Rechtsverhältnis beruhen wie die Verpflichtung des Kunden.

  • e) Aufrechnung

Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

  • 4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Gummi-Noller-Maier. Der Kunde hat die Vorbehaltsware stets pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt hiermit eine Forderung oder Ersatzleistung an Gummi-Noller-Maier ab, die er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Ware erhält. Diese Abtretung wird von Gummi-Noller-Maier hiermit angenommen. Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware ist Gummi-Noller-Maier Hersteller der neuen Ware. In diesem Fall steht Gummi-Noller-Maier das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der gelieferten Vorbehaltsware zu. Die Höhe des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der sonstigen verwendeten Ware.

Der Kunde hat das Recht, die Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur dann weiter zu verkaufen, wenn er nicht in Zahlungsverzug ist. Er ist berechtigt, die Forderungen bei seinen Kunden einzuziehen. Der Kunde tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung bereits jetzt an Gummi-Noller-Maier ab, diese Abtretung wird von Gummi-Noller-Maier hiermit angenommen. Die Forderungen dienen zur Sicherung der Forderungen von Gummi-Noller-Maier in demselben Umfang wie die Vorbehaltsware selbst. Bei der Veräußerung von Waren, an denen Gummi-Noller-Maier Miteigentum hat, gilt die Sicherungsübereignung nur in Höhe des Miteigentumsanteils. Wird das Vorbehaltsgut von Dritten beschlagnahmt oder anderweitig beeinträchtigt, hat der Kunde Gummi-Noller-Maier unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Gummi-Noller-Maier berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Die Rückgabe des Kaufgegenstandes ist stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wird die Einzugsermächtigung widerrufen, muss der Kunde seinen eigenen Kunden unverzüglich informieren und uns die zum Einzug erforderlichen Materialien und Informationen zur Verfügung stellen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, ist Gummi-Noller-Maier auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

  • 5 Gewährleistung
  • a) Gewährleistungsanspruch

Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware entstehen. Abweichungen der Ware, insbesondere Abweichungen von Mustern oder Vorlieferungen, unterliegen nicht dem Gewährleistungsanspruch im Rahmen des Zumutbaren, insbesondere nach den jeweils gültigen DIN- / EN-Normen.

  • b) Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über.

  • c) Nacherfüllung

Im Falle eines Mangels leistet Gummi-Noller-Maier nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder weigert sich Gummi-Noller-Maier endgültig, den Mangel zu beheben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern, wenn die gesetzlichen Bestimmungen gelten.

  • d) Mängelrüge

Dem Kunden steht bei einem unerheblichen Mangel nur eine angemessene Minderung des Kaufpreises unter Ausschluss des Rücktrittsrechts zu.

  • e) Gewährlseistung

Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware entstehen, wird keine Gewährleistung übernommen. Die Entschädigung für Mängel der Ware leistet Gummi-Noller-Maier nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  • f) Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang.

  • g) Mängelanzeige

Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen; Ansonsten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur rechtzeitigen Absendung genügt die Frist. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. Es gilt HGB. Der Kunde trägt die volle Beweislast für alle Forderungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Beanstandung.

 

  • 6 Haftung
  • a) Haftungsausschluss

Gummi-Noller-Maier und seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unter dem folgenden Vorbehalt. Bei leichter Fahrlässigkeit bezieht sich die Haftung nur auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und folglich auf solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Auch bei grob fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet Gummi-Noller-Maier nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

  • b) Verantwortlichkeit

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

  • 7 Urheberrechte
  • a) Urheberrechte von Gummi-Noller-Maier und Lizenzierung

Der Inhalt der Entwürfe, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die Gummi-Noller-Maier dem Kunden aushändigt, einschließlich aller autorisierten Kopien, ist geistiges Eigentum von Gummi-Noller-Maier. Gummi-Noller-Maier räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, soweit dies im Vertrag bei Übergabe der Unterlagen vereinbart ist. Jede andere Verwendung bedarf der Zustimmung von Gummi-Noller-Maier.

  • b) Geistiges Eigentum Dritter, Befreiung

Fertigt Gummi-Noller-Maier Teile nach Angaben des Kunden, übernimmt dieser die Garantie, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Gummi-Noller-Maier von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Verbieten Dritte unter Berufung auf ihre Schutzrechte die Herstellung der vom Kunden bestellten Ware, so stellt Gummi-Noller-Maier die Produktion unverzüglich ein, ohne dass der Kunde Ansprüche gegen Gummi-Noller-Maier geltend machen kann. Gumm-Noller-Maier behält sich das Recht vor, im Falle eines Verschuldens des Kunden Schadensersatz zu verlangen.

 

  • 8 Versuchsteile und Fertigungsanlagen

Die Kosten für Werkzeuge und Formen sowie die Herstellung von Prüfteilen gehen zu Lasten des Kunden.

Die für die Herstellung der vom Kunden bestellten Ware erforderlichen Schutzrechte an Werkzeugen und Formen richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Ungeachtet der Eigentumsrechte verpflichtet sich Gummi-Noller-Maier, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, die Produktionsanlagen 2 Jahre nach der letzten Produktion anzuheben. Die Kosten für Wartung und Pflege der Fertigungsmittel in dieser Zeit trägt der Kunde.

 

  • 9 Vom Kunden zur Verfügung zu stellendes Material

Wenn der Kunde gemäß der vertraglichen Vereinbarung seine eigenen Materialien in die Herstellung der von ihm bestellten Waren einbringt, muss er diese in der vereinbarten Menge an die Produktionsstätte liefern, im Zweifelsfall mit einem angemessenen Überschuss an Ausschuss. auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten. Kommt der Kunde dieser Vereinbarung nicht nach, trägt er zusätzliche Kosten.

 

  • 10 Datenschutz-Bestimmungen

Gummi-Noller-Maier weist darauf hin, dass die im Rahmen des Vertrags erfassten Daten den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) entsprechen. von Gummi-Noller-Maier zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.

 

  • 11 Schlussbestimmungen
  • a) Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Gumm-Noller-Maier in Schorndorf, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde hat keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Sitz von Gummi-Noller-Maier in Schorndorf.

  • b) Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden zwingend vorgeschrieben sind, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

  • c) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.